Nach Thailand:
Thailänder/innen die nach einem Auslandsaufenthalt nach Thailand zurückkehren erhalten in der Regel eine abgabenfreie Einfuhr.
EU Bürger/innen benötigen für die freie Einfuhr ein Arbeitsvisum. Die sogenannten „Rentnervisa O“ berechtigt hingegen weitverbreiteter Meinung nicht zur zollfreien Einfuhr. Um die Aufschlüsselung der jeweiligen Sachen und Teile zu vermeiden, kann auch eine Pauschalverzollung durchgeführt werden. Wir beraten Sie entsprechend.
Nach Europa:
Für die Abfertigung als Übersiedlungsgut ohne Zoll,- und Einfuhrsteuer benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie Ihres Reisepasses (1. Seite und Sichtvermerk)
- Inhaltsliste
- Nachweis über den mindestens 1 jährigen Aufenthalt in Thailand
- Aktuelle Meldebestätigung Ihres Einwohnermeldeamtes
- Abmeldebestätigung seinerzeit bei Auswanderung