Die Haftung des Spediteurs ist auf Verschulden und mit Haftungshöchstgrenzen begrenzt. Zur Schießung der Deckungslücke empfehlen wir Ihnen einen Versicherungsschutz gegen alle Risiken (Beschädigung) oder nur gegen Verlust (Strandungsfalldeckung) auf Basis der DTV 2000/2008.
Die aktuellen Prämiensätze entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot.